Kompensation kommt
22.06.2011
Genau 9.359.769 € bekommt die Ruhr-Universität Bochum aus dem Topf „Qualitätsverbesserungsmittel“ des NRW-Landeshaushalts. Bei diesen Mitteln handelt es sich um die Kompensation für die ab Wintersemester 2011/12 wegfallenden Studienbeiträgen.
Aktueller Beschluss
Die Verteilung dieser Mittel hat der Wissenschaftsausschuss in seiner Sitzung am 21.6. mit dem Beschluss über die „Rechtsverordnung zum Studiumsqualitätsgesetz“ geregelt.


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